Aktuelle Informationen zu Änderungen der Norm E 131 für Leitern

 

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Normen sind anerkannte Regeln der Technik und enthalten Spezifikationen für die Herstellung und Prüfung von Produkten. Für Leitern gilt die europäische Norm EN 131.

Diese Norm besteht aus mehreren Teilen, welche unter­schiedliche Anforderungen an Leitern regeln. Einzelne Teile der Norm haben sich nun geändert, weitere Teile befinden sich derzeit in Überarbeitung.


Übergansfrist 

Die veränderte Norm EN 131 für Leitern gilt bereits teilweise seit 2016. Noch bis Ende 2017 gelten auch die alten Fassungen der Teile 1 und 2 parallel dazu. Ab dem 01.01.2018 gilt ausschliesslich die geänderte Fassung der Norm EN 131 für Leitern.


Was bedeuten die Änderungen für Anwender, Hersteller und Handel?

Für Hersteller und Handel gilt:

  • Hersteller dürfen danach nur noch Leitern auf den Markt bringen, welche dieser neuen Norm entsprechen.  
  • Auf Lager befindliche Leitern die der geänderten Form noch nicht entsprechen, dürfen dennoch weiterverkauft werden. 

 

Für Anwender gilt:

  • Weder für gewerbliche noch für private Anwender besteht eine Pflicht, ihre Leitern auszutauschen oder nachzubessern! 
    Zwar dienen die Veränderungen der Norm EN 131 der Verbesserung der Sicherheit von Leitern, allerdings gelten damit nach alter Norm hergestellte Leitern nicht automatisch als unsicher!

  • Gewerbliche Anwender von Leitern sind aber nach wie vor nach der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, ihre verwendeten Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen einer Gefährdungs- beurteilung auf Eignung für ihre Zwecke zu unterziehen sowie deren sicherheitstechnischen Zustand zu bewerten.
     
  • Gewerblichen Anwendern wird daher empfohlen, ihren vorhandenen Leiternbestand zu überprüfen und gegebenenfalls Anlege-, Schiebe- und Seilzugleitern mit einer Traverse nachzurüsten.

  • Natürlich ist auch privaten Anwendern zu empfehlen, im Sinne einer verbesserten Sicherheit und Unfallverhütung, auch zu Hause betreffende Leitern nachzurüsten bzw. bei Neuerwerbungen auf die Umsetzung der geänderten Norm EN 131 zu achten. 

 

Ein Prospekt mit allen Informationen zur Änderung der Norm E 131 für Leitern, bereitgestellt durch die Firma Hymer-Leichtmetallbau, steht hier zum Download bereit. 



Neuerungen im Teil 1 der Norm EN 131 für Leitern

Standverbreiterung-f-r-Leitern


Standverbreiterungen für Anlegeleitern

Leitern, welche auch als Anlegeleiter zum Einsatz kommen können und komplett ausgefahren länger als 3000 mm sind, müssen neu mit einer Standverbreiterung, zum Beispiel mit einer Traverse, ausgerüstet sein.

Dabei ist die Länge der Standverbreiterung abhängig von der jeweiligen Leiterlänge, muss jedoch maximal 1200 mm betragen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Blockierung-entnehmbare-Leiterteile

Blockierung von entnehmbaren Leiterteilen

Kann bei Schiebeleitern oder Mehrzweckleitern das obere Leiternteil entnommen und separat genutzt werden, so muss dieses, falls es länger als 3000 mm ist, entweder gegen Entnahme gesichert oder ebenfalls mit einer Standverbreiterung ausgestattet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Standverbreiterung (Traverse o.ä.) eine sichere Benutzung der Leiter nicht beeinträchtigt.

Betroffen sind hierbei in der Regel Schiebeleitern mit mehr als 2x10 Sprossen sowie mehrteilige Mehrzweckleitern mit mehr als 3x10 Sprossen.  
 
 
 
 
 
 
 
 

Neuerungen im Teil 2 der Norm EN 131 für Leitern

 
Leiterklasse-Profi-Privat
 
Zwei verschiedene Leiternklassen

Leitern werden zukünftig in zwei Klassen eingeteilt:
Leitern für den beruflichen Gebrauch (Profi)
Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch (Privat)

Aus diesen Klassen resultieren unterschiedliche Prüfungsanforderungen für Leitern:

Dauerhaltbarkeitsprüfung bei Stehleitern:
50 000 Zyklen bei Leitern für den beruflichen Gebrauch
10 000 Zyklen bei Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch

Festigkeitsprüfung:
2700 N Prüflast bei Leitern für den beruflichen Gebrauch
2250 N Prüflast bei Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch 
 

Festigkeitspr-fung-f-r-Anlege-und-Stehl

 

Festigkeitsprüfung für Anlege- und Stehleitern

Die Stabilität der Leiter, insbesondere der Holme, wird durch die sogenannte Festigkeitsprüfung getestet. Künftig erfolgt diese Prüfung in Gebrauchsstellung mit höheren Prüflasten (bisher wurde in liegender Position mit ca. 112 kg Prüflast geprüft):

2700 N ( ca. 275 kg) bei Leitern für den beruflichen Gebrauch
2250 N (ca. 229 kg) bei Leitern für den nicht beruflichen Gebrauch

Diesen Prüflasten muss die Leiter ohne Versagen eine Minute lang standhalten. Es dürfen keien Brüche und sichtbaren Risse entstehen. Dauerhafte Verformungen sind jedoch zulässig.
 
 
 
 
Verdrehungspr-fung_Leitern

Verdrehungsprüfung für Stehleitern 

Um die Verwindungssteiffigkeit einer Stehleiter zu testen, wird eine Stahlstange mit einem Überstand von 500 mm an der obersten Sprosse oder Stufe angebracht. Der Leiternholm wird an der gegenüberliegenden Leiterseite fixiert und die Leiter mit ca. 75 kg. belastet.

Am Ende der Stahlstange wird mit einer Prüflast von ca. 14 kg entgegegn der fixierten Seite gezogen.

Der Leiternfuss, welcher nicht fixiert wurde, darf sich während der Prüfung maximal um 25 mm verschieben.
 
 
 
 
 

Dauerhaltbarkeitspr-fung-f-r-Leitern

Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern 

Diese Prüfung gilt für Stehleitern und für Mehrzweckleitern, die auch als Stehleiter genutzt werden können.

Ein Leiternholm wird auf eine 20 mm hohe Erhöhung gestellt und die Leitern gegen Rutschen gesichert. Danach werden die oberste Sprosse oder Stufe sowie eine mittlere Sprosse oder Stufe abwechselnd mit ca. 153 kg belastet.

Diese abwechselnde Belastung wird solange durchgeführt, bis die jeweils vorgeschriebene Zyklenanzahl je Leiternklasse erreicht ist. Die Leiter darf dabei keinen Schaden nehmen.
 
 
 
 
 

Rutschhemmung-f-r-Leitern
 

Prüfung der Rutschhemmung am Boden für Anlegeleitern 

Bei diesem Test werden alle Leitern einer Prüfung unterzogen, welche in Anlegeposition, also auch als Anlegeleiter, genutzt werden können (Prüfung der Rutschhemmung der Leiterfüße oder Leiterschuhe).

Die zu prüfende Leiter wird auf eine Glasplatte gestellt und an einer definierten Öberfläche angelehnt. anschließend wird die Leiter mit ca. 150 kg belastet. Dieses Verfahren wird 4x wiederholt.

Hiernach darf die Leiter maximal um 40 mm nach außen gerutscht sein.
 
 
 
 
 

 Verdrehungspr-fung-f-r-Anlegeleitern

Verdrehungsprüfung für Anlegeleitern

Um die Verwindungssteiffigkeit von Anlegeleitern zu testen, wird die Leiter auf zwei Böcke gelegt und beide Holme 30 Sekunden lang mit einer Prüflast von ca. 50 kg belastet. Die entstehende Durchbiegung wird gemessen und dient als Bezugsgröße für den zweiten Teil der Prüfung. In diesem wird ein Holm in seiner Mitte mit ca. 65 kg belastet und die so entstandene Durchbiegung ebenfalls gemessen. 

Die Differenz der Durchbiegungen aus erstem und zweitem Teil der Prüfung darf dabei einem bestimmten Grenzwert nicht überschreiten.
 
 
(Quelle: Hymer-Leichtmetallbau) 
 
 
 
 
Die von dieser Normänderung betroffenen Leitern in unserem Sortiment werden herstellerseitig konstruktiv entsprechend der neuen Anforderungen überarbeitet. Für unsere Kunden gilt: Sie erhalten jederzeit normkonforme und praxisgeeignete Produkte. Zu unserem Sortiment an qualitativ hochwertigen Leitern gelangen Sie hier.  
 
 

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