Änderung der Norm DIN EN 1004 für Fahrgerüste

Die Norm DIN EN 1004 ist die in Europa gültige Norm für Fahrgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen. In ihr werden Ausführungen, Bauarten, Belastungsprüfungen sowie die Kennzeichnungen für mobile Gerüste festgeschrieben. Damit soll, vor allem im Bereich Sicherheit, ein europaweit einheitlicher Standard gewährleistet werden. Die überarbeitete Fassung der Norm DIN EN 1004 für Fahrgerüste wurde neu gegliedert und erhielt wichtige Anpassungen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit.

Neue Gliederung der Norm DIN EN 1004 für Fahrgerüste:

DIN EN 1004-1 Teil 1
Titel: „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen“
Erscheinungsdatum: 01.02.2021
Ersetzt die Norm: DIN EN 1004:2005-03

DIN EN 1004-2 Teil 2
Titel: „Fahrbare Arbeitsbühnen – Teil 2: Regeln und Festlegungen für die Aufstellung einer Aufbau- und Verwendungsanleitung“
Erscheinungsdatum: noch offen
Ersetzt die Norm: DIN EN 1298:1996-04

Wichtige Änderungen der Norm DIN EN 1004 für Fahrgerüste:

Neu gilt die Norm DIN EN 1004 für fahrbare Arbeitsbühnen und Fahrgerüste ab einer Standhöhe von bereits 0 Metern. Galt die alte Fassung der EN 1004 nur für Fahrgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen ab einer Standhöhe von 2,5 Metern, bringt die Neufassung nun eine Erweiterung des Anwendungsbereiches mit sich. Neu werden nun auch kleinere Fahrgerüste von der Norm DIN EN 1004 berücksichtig. 

Gewährleistung eines sicheren Auf-, Um- und Abbaus mit kontinuierlichem Seitenschutz. Die neugefasste Norm DIN EN 1004 legt fest, dass mobile Arbeitsbühnen und Fahrgerüste in jeder Phase ihrer Montage oder Demontage über einen kontinuierlichen Seitenschutz verfügen müssen. Das bedeutet in der Praxis, dass die Montage von Geländerteilen und Verstrebungen für die nächste Lage des Gerüstes folgendermaßen erfolgen muß: 

  • bereits vom Boden aus
  • von der darunter liegenden Plattform
  • in der Durchstiegsluke sitzend (3-T-Methode „Through the Trapdoor“)

Verringerung des Maximalabstandes zwischen den Belagflächen. Bisher galt es einen maximalen Abstand von 4,20 m zwischen den Belagflächen einzuhalten. Zur Verringerung der Absturzgefahr beim Auf- und Abbau sowie beim Betreten des mobilen Gerüstes, darf dieser Maximalabstand neu nur noch 2,25 m betragen. Zudem darf die unterste Belagfläche maximal auf einer Höhe von 3,40 m eingesetzt werden.

Neue Grundlagen zur Statikberechnung können zur Anpassungen der Ballastierungsvorgabe durch den Hersteller führen. Um die Standsicherheit von Fahrgerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen zu erhöhen, gibt die Norm DIN EN 1004 neue Richtlinien zur Berechnung der Statik vor. Eventuell können diese Neuberechnungen zu einer Veränderung der empfohlenen Ballastierung durch den Hersteller des Gerüstes führen. Daher sollte dieser, im Zweifelsfalle, kontaktiert werden.

Der erste Teil der Norm DIN EN 1004 für Fahrgerüste ist am 01.02.2021 mit einer Übergangsfrist bis 30.11.2021 in Kraft getreten. Danach dürfen Hersteller bei Hinweis auf Konformität zur Norm DIN EN 1004 nur noch fahrbare Arbeitsbühnen in den Verkehr bringen, die der neuen Fassung entsprechen.

Auswirkungen für Anwender von Fahrgerüsten

Für gewerbliche Anwender besteht keine Verpflichtung, seine im Bestand befindlichen mobilen Gerüste zu ersetzen. Allerdings besteht die Pflicht (durch Arbeitsschutzgesetze, Betriebssicherheitsverordnungen, berufsgenossenschaftliche Vorgaben etc.) die durchzuführenden Tätigkeiten im Unternehmen und die dazu verwendeten Arbeitsmittel regelmäßig im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Vor allem der sicherheitstechnische Aspekt und der Stand der Technik müssen in diese Bewertung mit einfließen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt, sollten Anwender auf die geänderten Vorgaben der Norm DIN EN 1004 reagieren und entsprechende Veränderungen an ihren Fahrgerüsten vornehmen. In der Regel halten die Hersteller passende Nachrüst-Sets für ihre Fahrgerüste bereit. Auch entsprechende Nachrüst-Tabellen bzw. angepasste Aufbauanleitungen sind über den Fachhandel erhältlich.

Bei Neuanschaffung von fahrbaren Arbeitsbühnen sollte von Anfang an auf Konformität zur Norm DIN EN 1004-1:2021 geachtet werden.

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